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Negative Google-Bewertungen löschen lassen: Was rechtlich geht und was nicht

Ein einzelner Stern, ein giftiger Kommentar, und das oft von jemandem, der nie Kunde war. Für viele Betriebe ist eine ungerechtfertigte Google-Bewertung ein echtes Ärgernis. Sie steht ganz oben im Profil, potenzielle Kunden lesen sie zuerst, und der Absender bleibt anonym. Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht hinnehmen. Die wichtige Einschränkung: Nicht jede schlechte Bewertung lässt sich entfernen.

Nicht jede Kritik ist löschbar

Eine ehrliche Meinung ist erlaubt, auch wenn sie wehtut. Wer bei Ihnen war und schreibt, das Essen sei ihm zu salzig oder die Wartezeit zu lang, gibt ein Werturteil ab. Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und bleibt in aller Regel stehen. Google löscht solche Bewertungen nicht, und ein Anwalt würde hier auch nichts erreichen.

Der Hebel liegt woanders: bei Bewertungen, die die Grenze zum Unzulässigen überschreiten.

Wann eine Bewertung weg muss

Es gibt klar umrissene Fälle, in denen ein Löschanspruch besteht:

  • Kein echter Kundenkontakt. Die häufigste Konstellation. Wenn die Person nie bei Ihnen gekauft, gegessen oder eine Leistung bezogen hat, fehlt der Bewertung die Grundlage. Fake-Rezensionen, oft von Wettbewerbern oder aus persönlichem Frust, gehören dazu.
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen. Werturteile sind geschützt, falsche Tatsachenbehauptungen nicht. Wer behauptet, Sie hätten eine bestimmte Rechnung nie gestellt oder einen Termin nie eingehalten, obwohl das nachweislich falsch ist, muss das belegen können. Kann er das nicht, ist die Bewertung angreifbar.
  • Beleidigungen und Schmähkritik. Wenn es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch um die Herabsetzung Ihrer Person, hört der Schutz auf.
  • Bewertungen von Ex-Mitarbeitern oder abgelehnten Bewerbern. Auch das ist kein Kundenkontakt und lässt sich in vielen Fällen erfolgreich beanstanden.

Der Bundesgerichtshof hat die Position von Unternehmen dabei gestärkt. Bestreitet der Betroffene den Kundenkontakt substantiiert, muss Google die Bewertung prüfen und den Verfasser zur Stellungnahme auffordern (BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20). Bleibt der Nachweis aus, wird die Bewertung entfernt.

Warum der Weg über einen Anwalt läuft

Sie können eine Bewertung selbst über das Google-Formular melden. Das ist kostenlos und manchmal reicht es. In der Praxis läuft eine pauschale Meldung aber oft ins Leere, weil Google automatisiert prüft und im Zweifel zugunsten des Bewerters entscheidet.

Hier kommt ein wichtiger rechtlicher Punkt: Das gewerbliche Entfernen von Bewertungen gegen Bezahlung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Anbieter ohne Anwaltszulassung, die das kommerziell versprechen, bewegen sich rechtlich auf dünnem Eis. Seriös geht das nur über eine zugelassene Kanzlei.

Genau deshalb arbeiten wir mit einem spezialisierten Anwaltsservice zusammen. Der Ablauf ist einfach: Sie schildern uns den Fall, wir sichten die Bewertung und leiten sie an die Kanzlei weiter. Dort wird geprüft, ob ein Löschanspruch besteht, die Beweise werden gesichert und ein anwaltliches Schreiben an Google formuliert, das die konkreten Richtlinien- und Rechtsverstöße herausarbeitet. Ein solches Schreiben hat deutlich mehr Gewicht als eine anonyme Meldung über das Standardformular.

Was Sie selbst vorbereiten können

Bevor etwas passiert, hilft ein bisschen Vorarbeit:

  • Screenshot machen. Bewertungen verschwinden manchmal oder werden geändert. Sichern Sie den Wortlaut mit Datum.
  • Kundenkontakt prüfen. Können Sie den Namen einem echten Vorgang zuordnen? Oft zeigt sich schon hier, dass gar kein Kunde dahintersteht.
  • Nicht öffentlich streiten. Eine wütende Antwort unter der Bewertung macht die Sache selten besser. Eine sachliche, kurze Reaktion ist möglich, mehr nicht.

Realistisch bleiben

Löschen ist kein Automatismus. Manche Bewertungen sind schlicht zulässige Kritik und bleiben. Andere lassen sich klar angreifen und verschwinden nach einigen Wochen. Was ein guter Prozess bringt, ist die saubere Einordnung: Welche Bewertung hat eine Chance, welche nicht, und mit welcher Begründung. Das erspart Ihnen den Frust, Energie in aussichtslose Fälle zu stecken.

 

Wir können Sie unterstützen

Wenn Sie eine Bewertung haben, die Ihnen im Magen liegt, schauen wir sie uns gerne an und sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand lohnt.

Wir können Sie bei der Entfernung von Google-Bewertungen unterstützen
- kommen Sie gerne auf uns zu.

 

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob in Ihrem Fall ein Löschanspruch besteht, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Die rechtliche Prüfung übernimmt die von uns eingebundene Kanzlei.

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Über den Autor

Marco Zinsmeister ist 36 Jahre jung und hat eine große Leidenschaft für SEO & Webdesign. Seit mehr als 15 Jahren ist er selbstständig und Geschäftsführer der profimedien:net GmbH. Er betreut klein- und mittelständische Unternehmen/Kunden, hat eigene Projekte, hält Vorträge/Workshops und ist viel auf Konferenzen anzutreffen.