Seit dem 2. August 2026 gilt eine neue Regel aus dem EU-KI-Gesetz (Artikel 50). Und weil gerade viele Falsch- bzw. Schreckensmeldungen unterwegs sind, haben wir hier nochmal alle Infos in einem Blogbeitrag zusammengefasst.
Wann muss man KI kennzeichnen?
Die einfachste Prüf-Frage lautet: Könnte jemand diesen Inhalt für echt halten? Wenn ja, gehört ein Hinweis dran.
➔ Immer dann, wenn ein Inhalt echt wirkt, aber von KI stammt. Bei Bild, Video und Audio sind damit vor allem "Deepfakes" gemeint.
➔ Texte immer dann, wenn es sich um ungeprüfte Inhalte von "öffentlichem Interesse" handelt. Im Gesetz heißt das: KI-Text, „soweit er veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren" (Art. 50 (4) / Erwägungsgrund 134).
Beispiele:
Ein Foto, das aussieht wie eine echte Aufnahme, zum Beispiel von einer Person oder einem Team, aber von KI erzeugt wurde.
Ein Video, in dem eine echte Person etwas sagt, das sie nie gesagt hat.
Eine Computerstimme, die klingt wie ein echter Mensch.
Ein KI-Text zu einem wichtigen öffentlichen Thema, den niemand geprüft hat. (Fake News Problematik)
Wann nicht?
➔ Wenn sofort klar ist, dass es nicht echt ist.
Beispiele:
Eine bunte Comic-Zeichnung oder ein offensichtlich gemaltes Bild.
Eine lustige Fantasie-Grafik, die niemand für ein Foto hält.
Ein Text, den ein Mensch geprüft oder redaktionell freigegeben hat und für den eine Person die Verantwortung trägt. Genau diese redaktionelle Kontrolle ist die entscheidende Ausnahme.
Lockerer ist es bei allem, was klar als Kunst, Satire oder Fantasie zu erkennen ist. Eine bunte Illustration mit Einhörnern oder künstlichen Übertreibungen braucht keinen Hinweis, die hält eh niemand für ein echtes Foto.
Wen betrifft das?
Betroffen ist jeder, der Inhalte öffentlich bereitstellt. Die Unternehmensgröße ist hier egal. Sobald ein KI-Bild auf der Website, bei Instagram, Facebook oder LinkedIn gezeigt wird, steht man in der Verantwortung.
Nur für den internen Gebrauch gelten diese Regeln nicht, also z.B. für interne Mitarbeiterbriefe oder Entwürfe, die das Haus nie verlassen. Es lohnt sich an dieser Stelle, mit dem Team die neuen Regeln nochmal durchzugehen.
Für eine klare Übersicht haben wir eine Infografik für die Büro-Pinnwand erstellt. So kann jeder im Alltag einen Blick drauf werfen und sich nochmal rückversichern.
Ob Sie diese Symbole nutzen, ist freiwillig. Die Kennzeichnung selbst ist es nicht. Ein klarer Texthinweis wie „mit KI erstellt" reicht also auch.
Wichtig bei der Kennzeichnung: Der Hinweis muss klar und eindeutig sein. Und zwar sofort, beim ersten Blick. Und der Hinweis sollte bleiben, wenn jemand den Inhalt teilt. Setzen Sie ihn deshalb am besten direkt ans Bild oder in die Bildunterschrift. Nicht nur in den Text darunter.
Was bei einem Verstoß droht
Verstöße gegen die Transparenzpflicht fallen unter die Bußgeldregel des AI Act (Artikel 99). Der Rahmen liegt bei bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % vom weltweiten Jahresumsatz.
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es eine Erleichterung. Hier gilt der niedrigere der beiden Beträge. Diese Höchstsätze sind außerdem für schwere und wiederholte Verstöße gedacht. Nicht für ein einzelnes vergessenes Symbol.
Praktisch oft wichtiger ist ein anderer Punkt: Wer nicht kennzeichnet, riskiert eine Abmahnung durch Mitbewerber. Grundlage ist das Wettbewerbsrecht (UWG). Mit einem kurzen Hinweis vermeiden Sie beides zuverlässig.
KI-Content Checkliste für die Praxis
Überblick verschaffen, wer alles mit KI im Unternehmen arbeitet und diese Mitarbeiter auf das Thema sensibilisieren und Regeln festlegen.
Überblick verschaffen, wo im Unternehmen KI-Inhalte veröffentlicht werden. Vor allem auf der Website, im Newsletter, oder auf Social Media Plattformen.
Unsere Infografik (siehe oben) im Büro aushängen.
Bei jedem Bild und Video prüfen: Könnte das jemand für echt halten? Wenn ja, kennzeichnen.
Einen einheitlichen Hinweis festlegen. Zum Beispiel „mit KI erstellt" oder eines der EU-Symbole.
Den Hinweis so platzieren, dass er sichtbar ist und beim Teilen erhalten bleibt.
Und für einen professionellen Umgang mit KI empfehlen wir: Einen KI-Beauftragten im Unternehmen bestimmen, der sich weiterhin über aktuelle Infos rund um die Arbeit mit KI auf dem Laufenden hält.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine, verständliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Keine Garantie für Vollständigkeit und Korrektheit. Im Zweifel lassen Sie Ihren konkreten Fall anwaltlich prüfen.
Marco Zinsmeister hat eine große Leidenschaft für SEO & Webdesign. Seit mehr als 15 Jahren ist er selbstständig und Geschäftsführer der profimedien:net GmbH. Er betreut klein- und mittelständische Unternehmen/Kunden, hat eigene Projekte, hält Vorträge/Workshops und ist viel auf Konferenzen anzutreffen.